Vermisstensuche in Niedersachsen

Die Gesetzgebung sieht vor, dass bei Verschwinden einer volljährigen Person, sollte kein Verdacht auf eine Straftat vorliegen, ein Ermitteln durch die Polizei nicht sofort erfolgen darf (siehe Bundeskriminalamt). Dies bewirkt bei den Familien oft den Eindruck in ihrer Not allein gelassen zu werden.

Sofort nach Verschwinden einer Person besteht die Möglichkeit VerNie anzusprechen. Liegen die Grundlagen für das Einleiten von polizeilichen Ermittlungen vor, kann bei den Familien ausgelöst durch die persönliche Betroffenheit und Überforderung, die Wahrnehmung entstehen, dass nicht alle Möglichkeiten in den polizeilichen Ermittlungen ausgeschöpft werden.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass gerade am Anfang einer Ermittlung wichtige Informationen zur Aufklärung beitragen können, auf die man später nicht mehr zurückgreifen kann.

Am Anfang steht jedoch immer ein ausführliches persönliches Gespräch mit den Angehörigen. Gemeinsam werden dann die nächsten Schritte beraten. VerNie bietet alle durch den Verein erbrachten Leistungen ehrenamtlich und kostenlos an. Zusätzlich besteht im Einzelfall die Möglichkeit finanzieller Unterstützung bestimmter Aktionen zur Vermisstensuche.

Hilfe für Angehörige

Die meisten Angehörigen von vermissten Personen schwanken immer zwischen Hoffnung und Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung und Resignation. Wenn Vermisste über einen längeren Zeitraum verschwunden bleiben, ist eine Betreuung von Psychologen oder Psychotherapeuten ratsam. Es geht darum, Dinge zu verkraften, die der Rückkehr in ein normales Leben bisher entgegenstehen. Ziel ist es, die Endlosspirale der unbewältigten Gefühle zu verlassen, damit es gelingt, wieder am normalen Leben teilzunehmen.

Der Verein lädt die Familien nach einem behutsamen Erstgespräch, auf Wunsch, zu einem Wochenende nach Emden ein. Dieses Wochenende soll den Familien die Möglichkeit bieten, aus dem Alltag herauszukommen und Vertrauen aufzubauen. Außerdem besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit unserem medizinischen, rechtlichen und polizeilichen Partnern, sowie im Bedarfsfall unter Hinzuziehung einer Detektei zu erwägen, welche möglichen Schritte der Familie für die Zukunft im Vermisstenfall zu helfen.