Vermisstensuche in Niedersachsen

Die Gesetzgebung sieht vor, dass bei Verschwinden einer volljährigen Person, sollte kein Verdacht auf eine Straftat vorliegen, ein Ermitteln durch die Polizei nicht sofort erfolgen darf (siehe Bundeskriminalamt). Dies bewirkt bei den Familien oft den Eindruck in ihrer Not allein gelassen zu werden.

Sofort nach Verschwinden einer Person besteht die Möglichkeit VerNie anzusprechen. Liegen die Grundlagen für das Einleiten von polizeilichen Ermittlungen vor, kann bei den Familien ausgelöst durch die persönliche Betroffenheit und Überforderung, die Wahrnehmung entstehen, dass nicht alle Möglichkeiten in den polizeilichen Ermittlungen ausgeschöpft werden.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass gerade am Anfang einer Ermittlung wichtige Informationen zur Aufklärung beitragen können, auf die man später nicht mehr zurückgreifen kann.

Am Anfang steht jedoch immer ein ausführliches persönliches Gespräch mit den Angehörigen. Gemeinsam werden dann die nächsten Schritte beraten. VerNie bietet alle durch den Verein erbrachten Leistungen ehrenamtlich und kostenlos an. Zusätzlich besteht im Einzelfall die Möglichkeit finanzieller Unterstützung bestimmter Aktionen zur Vermisstensuche.

Siehe auch Hilfe für Angehörige